Merkblatt: Regulierung von ausländischen Investitionen in Australien

Einführung

Dieses Merkblatt soll einen ersten Überblick über die wichtigsten regulatorischen Anforderungen für ausländische Investitionen in Australien geben.

Ausländische Investitionen in Australien, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen bei der zuständigen australischen Behörde, der Foreign Investments Review Board (FIRB), angemeldet werden.

Ausländischer Investor

Der Begriff des „ausländischen Investors” (ein sogenannter „Foreign Investor“) ist weit gefasst. Erfasst sind im Ausland ansässige Unternehmen und Treuhandgesellschaften sowie natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Australien haben. Darüber hinaus fallen auch ausländische Regierungen und staatseigene Unternehmen unter diesen Begriff.

FIRB Schwellenwerte

Nicht grundstücksbezogene Vorhaben

Ausländische Investoren müssen die folgenden nicht grundstücksbezogenen Vorhaben vor ihrer Umsetzung bei der FIRB anmelden:

Investoren aus Staaten, die mit Australien kein Freihandelsabkommen haben

  • Erwerb von mindestens 20% der Anteile an einem australischen Unternehmen durch einen einzelnen ausländischen Investor, wenn das Gesamtvermögen des Zielunternehmens mindestens 266 Millionen AU$ im Jahr 2019 beträgt.
  • Erwerb von insgesamt mindestens 40% der Anteile an einem australischen Unternehmen durch mehrere ausländische Investoren, wenn das Gesamtvermögen des Zielunternehmens mindestens 266 Millionen AU$ im Jahr 2019 beträgt.

Investoren aus Partnerstaaten mit Freihandelsabkommen1

  • Erwerb von mindestens 20% der Anteile an einem australischen Unternehmen durch einen einzelnen ausländischen Investor, wenn das Gesamtvermögen des Zielunternehmens mindestens 1,15 Milliarden AU$ im Jahr 2019 beträgt.
  • Erwerb von mindestens 20% der Anteile an einem australischen Unternehmen durch mehrere ausländische Investoren, wenn das Gesamtvermögen des Zielunternehmens mindestens 1,15 Milliarden AU$ im Jahr 2019 beträgt.
  • Erwerb von Unternehmen und Betrieben, die in bestimmten „sensiblen Bereichen“ („sensitive sector“) tätig sind (wie z.B. Medien, Rüstung, Telekommunikation, Transport und Verkehr), wenn das Gesamtvermögen des Zielunternehmens mindestens 266 Millionen AU$ im Jahr 2019 beträgt.

Alle Schwellenwerte werden jährlich am 1. Januar indexiert.

Grundstücksbezogene Vorhaben

Ausländische Investoren müssen vor jedem Grundstückserwerb in Australien das Vorhaben bei der FIRB anmelden, wenn die festgesetzten Schwellenwerte überschritten werden.

Das australische Recht unterscheidet bei ausländischen Investitionen zwischen folgenden vier Grundstückskategorien:

  1. Landwirtschaftliche Nutzflächen: Grundstücke, die für die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse genutzt werden oder genutzt werden können
  2. Wohnbauland: Grundstücke, die bereits mit mindestens einem Wohnhaus bebaut sind oder Grundstücke, die vernünftigerweise nur mit unter 10 Wohnhäusern bebaut werden können
  3. Gewerbeflächen: alle anderen Grundstücke; und
  4. Grundstücke, für die Bergbau-, Ölförderungs- oder Gasförderungsrechte bestehen

Es gelten folgende Schwellenwerte:

Investitionen von ausländischen Regierungen und Staatsunternehmen

Sowohl ein direkter als auch ein indirekter Grundstückserwerb („indirekt“ meint den Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft, die Grundstücksrechte hält) muss bei der FIRB angemeldet werden.

Zusätzlich zu den zuvor dargestellten Anforderungen, die für nichtstaatliche und staatliche Investoren gleichermaßen gelten, müssen ausländische Regierungen und Staatsunternehmen jede geplante Investition (unabhängig von ihrer Höhe) zuvor anmelden und die Genehmigung der FIRB abwarten. Folgende Maßnahmen ausländischer staatlicher Investoren unterliegen einer Anmeldepflicht:

  • Erwerb einer direkten Beteiligung an einem australischen Unternehmen oder Betrieb;
  • Gründung eines australischen Unternehmens oder Betriebs;
  • Grundstückserwerb in Australien;
  • Erwerb von Stimmrechten oder vergleichbaren Einflussmöglichkeiten auf ein Unternehmen mit Bergbau-, Ölförderungs- oder Gasförderungsrechten (unabhängig von der Dauer des jeweiligen Rechts); und
  • Erwerb von mindestens 10% Wertpapieren eines Unternehmens mit Bergbau-, Ölförderungs- oder Gasförderungsrechten.

Anmeldeverfahren

Investitionen, die der australischen Investitionsprüfung unterfallen, sind anmeldepflichtig. Verstöße gegen die Meldepflicht können empfindliche Geld- und Freiheitsstrafen für den Erwerber nach sich ziehen, die im Falle juristischer Personen deren Geschäftsführer treffen. Sollte die FIRB die bereits getätigte, nicht genehmigte Investition als unvereinbar mit dem nationalen Interesse Australiens einstufen, kann sie eine Zwangsentflechtung anordnen.

Bevor die FIRB mit der Prüfung des geplanten Vorhabens beginnt, ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten, deren Höhe sich nach Art und Wert des Vorhabens bemisst.

Prüfverfahren

Nach Eingang der Anmeldung muss die FIRB binnen 30 Tagen entscheiden, ob sie das geplante Vorhaben genehmigen oder untersagen möchte. Eine Untersagung kann nur darauf gestützt werden, dass die FIRB das Vorhaben für unvereinbar mit dem nationalen Interesse Australiens hält. Die Frist von 30 Tagen kann auf insgesamt 90 Tage verlängert werden, wenn die Behörde für die Prüfung mehr Zeit benötigt (z.B. bei umfangreichen Vorhaben).

Die FIRB kann während des Prüfverfahrens andere australische Behörden einbeziehen. Dazu gehören u.a. die Australian Securities & Investments Commission (ASIC), die australische Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde (Australian Competition and Consumer Commission, ACCC) und die australische Steuerbehörde (Australian Taxation Office, ATO).

Die FIRB kann das Investitionsvorhaben entweder bedingungslos genehmigen oder bestimmte Auflagen vorschreiben (z.B. Erwerb eines unbebauten Grundstücks mit der Auflage, dieses zu bebauen; Erwerb von Konversionsflächen mit der Auflage, innerhalb von 24 Monaten mit den Bauarbeiten zu beginnen). Die Entscheidung der FIRB ist unanfechtbar.

Der „National Interest”-Test

Im Rahmen des sog. „National Interest”-Tests wägt die FIRB bestimmte, besonders sensible nationale Interessen gegen die Vorteile der jeweiligen ausländischen Investition ab. Da sich die nationalen Interessen Australiens mit der Zeit verändern und weiterentwickeln, ist es schwer vorherzusagen, was im nationalen Interesse liegt bzw. wie die FIRB den jeweiligen Fall voraussichtlich einstufen wird.

Die FIRB berücksichtigt jedoch in der Regel die folgenden Gesichtspunkte bei ihrer Beurteilung:

  • Nationale Sicherheit;
  • Wettbewerb;
  • Richtlinien und Maßnahmen der australischen Regierung;
  • Wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen der geplanten Investition; und
  • Person des Investors (rechtliche Natur, Eigenschaften, regulatorische Grundlagen etc.).

Wie der “National Interest”-Test angewendet wird, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls und den aktuellen politischen Gegebenheiten ab.

Bei jedem Investitionsvorhaben in Australien muss die Dauer des australischen Prüfverfahrens bei der Planung einkalkuliert werden. Hall & Wilcox hat langjährige Erfahrung mit der Planung und Ausführung von internationalen M&A-Transaktionen. Wir können daher sicherstellen, dass das Prüfverfahren möglichst schnell abgeschlossen wird.

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Partner Oliver Jankowsky.


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Partner & Head of International Practice

Oliver is a corporate and commercial lawyer, with particular expertise in advising foreign clients on cross-border transactions.

Conrad Smith

Conrad is a corporate & commercial lawyer with experience in mergers & acquisitions, restructures, succession, and insolvency.

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