Merkblatt: Unternehmensgründung in Australien​

Aktualisiert im Oktober 2022

Dieses Merkblatt stellt einige der wichtigsten Punkte dar, die bei einer Unternehmensgründung in Australien zu berücksichtigen sind.

Für Informationen in Bezug auf die rechtlichen Verpflichtungen eines/r GeschäftsführerIn einer Gesellschaft in Australien, beachten Sie bitte auch unser Merkblatt: GeschäftsführerIn einer australischen Gesellschaft.

Entscheidung über die Form der Geschäftspräsenz

Eine ausländische Gesellschaft hat die Möglichkeit, ihre Geschäftspräsenz durch die Gründung einer australischen Tochtergesellschaft oder den Aufkauf einer australischen Gesellschaft zu etablieren (Subsidiary) oder aber eine Zweigniederlassung in Australien (Branch Office) zu errichten.

Bei der Entscheidung über die richtige Form der Geschäftspräsenz ist zu berücksichtigen, welche der genannten Möglichkeiten die meisten Vorteile in Bezug auf das Steuerrecht, die Beschäftigungsverhältnisse, die Visabestimmungen und die vertraglichen und operativen Perspektiven der Gesellschaft bietet.

Entscheidungserheblich sollten vor allem der angestrebte Umfang der Präsenz in Australien sowie die individuelle Zielsetzung des Unternehmens auf dem australischen Markt sein. Beide nachfolgend dargestellten Vorgehensweisen haben Vor- aber auch Nachteile.

Gründung einer Tochtergesellschaft oder Aufkauf einer australischen Gesellschaft

Die meisten ausländischen Gesellschaften entscheiden sich für die Gründung einer australischen Tochtergesellschaft, weil diese nach australischem Recht eine eigenständige juristische Person ist, die unabhängig von der Muttergesellschaft operiert und vor allem, von einigen Ausnahmen abgesehen, selbständig haftet. Dies geschieht in der Regel durch eine Neugründung. In Australien kann innerhalb von wenigen Tagen eine Tochtergesellschaft gegründet warden, sofern alle notwendigen Unterlagen und Informationen vorliegen.

Aufbau einer Zweigniederlassung (Branch Office)

Eine Alternative zur Gesellschaftsgründung stellt die Einrichtung einer Zweigniederlassung (Branch Office) dar. Die ausländische Gesellschaft muss sich hierfür bei der Australian Securities Investment Commission (ASIC) anmelden und eine registrierte Niederlassung in Australien unterhalten.

Außerdem muss die Gesellschaft eine/n örtliche/n RepräsentantIn für ihre australische Niederlassung ernennen, der/die für die Erfüllung der lokalen gesetzlichen Anforderungen verantwortlich ist und die ausländische Gesellschaft in Australien repräsentiert.

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform

Ähnlich wie in Deutschland unterscheidet man in Australien zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.

Darüber hinaus kann aber auch ein Joint Venture oder ein Treuhandvertrag, ein sog. „Trust“, dafür genutzt werden, am Markt aufzutreten. Der Trust ist eine Rechtsbeziehung, bei der Vermögen zugunsten eines/r Begünstigten oder für einen bestimmten Zweck abgesondert und der Verwaltung eines Treuhänders unterstellt wird. Das Vermögen des Trusts stellt ein separates Sondervermögen dar und ist nicht Bestandteil des persönlichen Vermögens des/r TreuhänderIn.

Beschränkte Haftung bieten eine „public company“ (Aktiengesellschaft) oder eine „proprietary private company“, die australische Erscheinungsform der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die am häufigsten für Unternehmensgründungen im australischen Markt genutzte juristische Person ist eine proprietary private company limited by shares (Pty Ltd).

Die Gründung einer Pty Ltd Gesellschaft

Eine Pty Ltd Gesellschaft kann relativ schnell und kostengünstig ins Leben gerufen erden. Grundsätzlich dauert der Gründungsvorgang nur wenige Geschäftstage und kostet in der Regel unter AUD $2,500 (zzgl. eventuell anfallender Beratungsgebühren).

Hall & Wilcox kann diesen Vorgang gerne für Sie durchführen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsere Unterstützung wünschen.

Gesellschaftsname und australische Gesellschaftsnummer

Bevor man sich für den Namen der neuen Gesellschaft entscheidet, sollte festgestellt werden, dass der angestrebte Name noch verfügbar ist und keine Rechte Dritter verletzt. Eine ausländische Gesellschaft, die beabsichtigt, sich in Australien niederzulassen, kann sich den gewünschten Gesellschaftsnamen reservieren lassen, um dessen Verfügbarkeit in Australien sicherzustellen.

Die Eintragung ins australische Handelsregister umfasst den Gesellschaftsnamen, Adresse und Namen der Geschäftsführer und Adresse des Verwaltungssitzes und der Betriebsstätte des Unternehmens.

Nach Registrierung wird jeder Gesellschaft eine individuelle neunstellige Gesellschaftsnummer zugewiesen (Australian Company Number (ACN)).

Höhe des Stammkapitals

In Australien bedarf es für eine Pty Ltd Gesellschaft keines festgelegten Mindestkapitals. Daher ist es zulässig und nicht ungewöhnlich, eine Pty Ltd Gesellschaft mit einem Stammkapital von lediglich 120 Australischen Dollar zu gründen.

Die GeschäftsführerInnen (Directors)

Eine australische Pty Ltd muss mindestens eine/n GeschäftsführerIn benennen, der/die seinen/ihren Lebensmittelpunkt und gewöhnlichen Wohnort in Australien hat. Darüber hinaus kann die Gesellschaft außerdem weitere, auch ausländische GeschäftsführerInnen benennen. GeschäftsführerIn muss eine natürliche Person sein, diemindestens 18 Jahre alt ist.

GeschäftsführerInnen jeder australischen Gesellschaft müssen sich einem Prozess zur Identitätsverifizierung unterziehen, in dem sie die sogenannte director identification number (DIN) bei dem Australian Business Registry Services (ABRS) beantragen. In diesem Verfahren wird jedem/r GeschäftsführerIn eine individuelle 15-stellige DIN zugewiesen. Hierdurch sollen Phönix-Aktivitäten und Betrug verhindert werden. Bitte beachten Sie, dass der Prozess für Direktoren, die nicht in Australien leben, durchaus aufwändig und zeitintensiv sein kann. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Sie hierbei unterstützen können.

SchriftführerIn (Company Secretary)

Die Pty Ltd Gesellschaft kann überdies eine/n in Australien ansässige/n SchriftführerIn benennen. Tut sie dies nicht, so haftet jede/r GeschäftsführerIn der Gesellschaft persönlich für einen Verstoß, der in den Verantwortungsbereich eines/r SchriftführerIn fallen würde.

Öffentlicher Vorstand (Public Officer)

Zudem muss jede Gesellschaft auch einen öffentlichen Vorstand bestimmen, der für die Einhaltung von Steuerverpflichtungen und den Umgang mit den australischen Steuerbehörden verantwortlich ist. Der Public Officer muss seinen/ihren Wohnsitz in Australien haben, muss aber nicht selbst GeschäftsführerIn oder anderweitig mit dem Unternehmen verbunden sein. Oftmals werden lokale SteuerberaterInnen gebeten, diese Funktion zu übernehmen.

Die Eröffnung lokaler Geschäftsräume

Eine Gesellschaft kann entweder Geschäftsräume anmieten oder sich dafür entscheiden, ein Grundstück für eine Niederlassung zu erwerben.

Die Anmietung von Geschäftsräumen

Hinsichtlich eines Pacht- und Mietvertrages für Geschäftsräume in Australien sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

Der Erwerb von Grundeigentum in Australien

Wenn eine ausländische Gesellschaft Grundbesitz in Australien erwerben will, der als Gesellschaftssitz dienen soll, muss zunächst sichergestellt werden, dass insoweit keine Investitionsbeschränkungen bestehen. Unter Umständen braucht es in Australien für den

Erwerb von Grundeigentum durch eine ausländische Gesellschaft vorab der Genehmigung des Foreign Investment Review Board (FIRB). Ob der Erwerb von kommerziell genutztem Grundeigentum einer Genehmigung durch FIRB bedarf, ist im Einzelfall zu prüfen und hängt unter anderem vom Transaktionswert, der Art der Investition, der Nationalität der Investoren und dem Grundstückstyp ab. Daher raten wir Ihnen dazu, sich bei einem Erwerb von Grundeigentum immer fachmännisch beraten zu lassen.

Umweltverpflichtungen

Es ist wichtig beim Erwerb von Immobilien, insbesondere von Gewerbeimmobilien (nicht Büros) und Immobilien in Industriegebieten, Untersuchungen bezüglich der früheren Nutzungen der Immobilie anzustellen und eventuelle Kontaminierungen des Geländes in Erfahrung zu bringen.

Typischerweise sucht die Großzahl der Immobilienkaufverträge, jegliche Umweltverpflichtungen und damit verbundene Risikos und Haftpflichten auf den neuen EigentümerInnen zu verlagern und diese zu verpflichten, die VerkäuferInnen schadlos zu halten. Aufgrund des potentiell großen Risikos und der komplexen Vertragsgestaltungen raten wir an, hierfür professionellen Rechtsrat zu ersuchen.

Anstellung australischer ArbeitnehmerInnen

Eine Gesellschaft, die australische ArbeitnehmerInnen beschäftigt, muss sich folgender Umstände bewusst sein:

Arbeitsrecht

Die Gesetzgebung in Bezug auf die ArbeitgeberIn- ArbeitnehmerIn-Beziehungen befindet sich in konstantem Wandel und ist ein hoch politisches Rechtsgebiet. Es ist daher wichtig, dass sich Gesellschaften regelmäßig mit der aktuellen Gesetzgebung vertraut machen.

Im Jahre 2009 wurde das australische Arbeitgeber- Arbeitnehmerrecht vollständig durch das „Fair Work“ Reformpaket neu gestaltet.

Hauptbestandteil des Fair Work Act 2009 sind die sog. National Employment Standards (NES), die Mindeststandards für Arbeitsverhältnisse in ganz Australien aufstellen. Für ArbeitnehmerInnen wurde unter anderem der Rechtsschutz vor ungerechtfertigten Kündigungen durch die Etablierung eines neuen Sicherheitsnetzes verbessert.

Die auch im Fair Work Act 2009 enthaltenen sog. Enterprise Agreements sind mit einer deutschen Betriebsvereinbarung vergleichbar.

Einstellung von ArbeitnehmerInnen

Auch, wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es sinnvoll, neue ArbeitnehmerInnen nur auf Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages einzustellen. Der Arbeitsvertrag kann entweder persönlich mit dem/der ArbeitnehmerIn ausgehandelt werden, oder es kann auf einen vorgefertigten Standardarbeitsvertrag zurückgegriffen werden.

Der Arbeitsvertrag sollte in beiden Konstellationen den folgenden Mindestinhalt haben:

  • Vertragsparteien,
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses,
  • Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (ggf. Grund der Befristung),
  • Regelungen zum Arbeitsort (Arbeitszeiten, Arbeitsschutz, Arbeitspausen etc.),
  • Regelung des Arbeitsentgelts,
  • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, und
  • Hinweis auf die geltenden Kündigungsfristen.

Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, werden die Konditionen und Rechtsansprüche durch das geltende Recht, Schiedssprüche, das Gewohnheitsrecht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit definiert. Wird kein schriftlicher Arbeitsvertrag mit ArbeitnehmerInnen abgeschlossen, kann dies dazu führen, dass dem/r ArbeitgeberIn höhere Kosten entstehen.

Berufsbezogene Gesundheits- und Sicherheitsgesetzgebung

Jeder australische Bundesstaat hat Bestimmungen für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die berufsbezogene Gesundheits- und Sicherheitsgesetzgebung (Work Health and Safety Act (WHS)) legt den ArbeitgeberInnen strenge Verpflichtungen auf, um die Sicherheit der ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Die Hauptverpflichtung des/der ArbeitgeberIn ist es, in einer Vielzahl von Bereichen für ein bestimmtes Minimum an Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Verstöße gegen den Occupational Health and Safety Act ziehen hohe Geldbußen nach sich.

Arbeitsrechtliche Haftungsfragen

Ein Verstoß gegen das geltende Arbeitsrecht kann zu einer Haftung des/der ArbeitgeberIn führen und signifikante Strafen nach sich ziehen. Die Kündigung eines/r ArbeitnehmerIn kann unter bestimmten Umständen dazu führen, dass der/die ArbeitnehmerIn Schadensersatz von seinem/r ArbeitgeberIn verlangen kann. Der Arbeitgeber sollte daher, bevor er eine Kündigung ausspricht, sicherstellen, dass er die Kündigung auf tragfähige Gründe stützen kann und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen handelt.

Arbeitsplatzbestimmungen

Ein Arbeitgeber sollte betriebsinterne Vorschriften aufstellen, die Regelungen in Bezug auf Anti-Diskriminierung, Mobbing, sexuelle Belästigung, Gleichbehandlung und die private Internet- und Email-Benutzung beinhalten. Er sollte zudem gewährleisten, dass diese Vorschriften allen ArbeitnehmerInnen zugänglich gemacht werden. Zudem sollte ein betriebsinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet werden, so dass ArbeitnehmerInnen Verstöße melden können.

Beschäftigung ausländischer ArbeitnehmerInnen

Vor der Aufnahme einer Beschäftigung in Australien muss einem/r ausländischen ArbeitnehmerIn eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erteilt worden sein. Eine Gesellschaft, die ArbeitnehmerInnen beschäftigt, die nicht australische StaatsbürgerInnen sind, muss die geltenden Einwanderungsgesetze einhalten. Dies gilt insbesondere für solche Gesellschaften, die ihre freien Stellen nicht mit Personen aus dem australischen Arbeitsmarkt füllen können und daher auf ausländische Arbeitskräfte zurückgreifen wollen.

Nach der australischen Gesetzeslage ist es eine Straftat, wissentlich oder fahrlässig Arbeitskräfte zu beschäftigen, die sich unerlaubterweise im Land aufhalten oder in dem Bereich, in dem sie angestellt wurden, keine gültige Arbeitserlaubnis haben. Dies kann empfindliche Strafen nach sich ziehen (einschließlich zwei Jahren Freiheitsstrafe) .

Sollten Sie eine Beschäftigung von ausländischen ArbeitnehmerInnenn in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen, sich angemessen in Bezug auf die geltenden Einwanderungsgesetze beraten zu lassen.

Steuerrecht

Registrierung und Berichterstattung

Jeder Gesellschaft wird eine individuelle Steuernummer (Tax File Number (TFN)) vom australischen Finanzamt (Australian Taxation Office (ATO)) zugewiesen. Die Gesellschaft muss zudem den verschiedenen Informationspflichten gegenüber den jeweiligen Behörden, einschließlich der ATO und diversen anderen staatlichen Einrichtungen, nachkommen.

Direkte und Indirekte Steuern

Von den australischen Bundesstaaten und dem australischen Bund werden unterschiedliche direkte und indirekte Steuern erhoben. Diese sind:

  • die Körperschaftsteuer (Corporate Tax) einschließlich des sog. “Pay As You Go” (Hierunter ist ein System zu verstehen, wonach Raten einer geschätzten Steuer zum Jahresende während des Einkommensjahres von der Gesellschaft an die ATO abgeführt werden),
  • die Kapitalertragssteuer (Capital Gains Tax (CGT)),
  • die Verbrauchssteuer einschließlich der sog. Stempelsteuer (stamp duty), und
  • die Mehrwertsteuer (Goods and Services Tax (GST)).

Bitte beachten Sie diesbezüglich, dass das Steuerjahr in Australien am 1. Juli beginnt und am 30. Juni endet und sich somit nicht nach dem Kalenderjahr richtet.

Wenn Sie eine Gesellschaft mit Standorten in Australien und im Ausland betreiben, müssen Sie unter Umständen komplexe Steuerangelegenheiten berücksichtigen, wie z.B. die Bezahlung einer Abzugssteuer, möglicherweise vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen und die Festsetzung von sog. Verrechnungspreisen (Gewinnverschiebung). Setzen Sie sich bei Bedarf bitte mit uns in Verbindung, um diese Angelegenheiten mit einem/r unserer SteuerexpertInnen zu besprechen.

Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz

Australische und ausländische Gesellschaften müssen sicherstellen, dass sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften des Competition and Consumer Act 2010 verstoßen, andernfalls drohen empfindliche Strafen.

Wettbewerbsrecht

Verträge, Absprachen oder Vereinbarungen, welche die Absicht oder zumindest den potentiellen Effekt haben, den Wettbewerb zu behindern, sind in Australien verboten.

Die Verbote umfassen:

  • Preisabsprachen: Dies ist der Fall, wenn Parteien, die im Wettbewerb miteinander stehen, einen Vertrag, eine Absprache oder eine Vereinbarung miteinander treffen, um den Preis für ihre Waren oder Dienstleistungen zu fixieren.
  • Preisbindung in zweiter Hand („resale price maintenance“): Eine solche besteht, wenn ein Verkäufer den Zwischenhändlern oder sonstigen Vertriebsgesellschaften einen Mindestpreis für den Weiterverkauf der Ware oder des Services zwingend vorschreibt.
  • Exklusivvereinbarungen: Sie liegen vor, wenn eine Gesellschaft Güter oder Dienstleistungen unter der Bedingung anbietet, dass der Abnehmer keine Waren oder Dienstleistungen von einem Konkurrenten des Anbieters abnimmt, oder dass der Abnehmer zudem noch weitere Produkte oder Dienstleistungen direkt oder indirekt vom Anbieter beziehen muss.

Verbraucherschutz

Ein Unternehmen darf nicht arglistig und oder täuschend handeln und keine falschen Angaben in Bezug auf ihre Güter oder Dienstleistungen machen. Dieses Verbot ist weit gefasst und bezieht somit auch unternehmerische Aktivitäten wie Werbung, mündliche Präsentationen und diverse vertragliche Angelegenheiten mit ein. Die einschlägigen Verbraucherschutzbestimmungen sollten immer berücksichtigt werden, wenn Güter oder Dienstleistungen in Australien angeboten werden. Einer Person, die durch ein arglistiges und oder täuschendes Verhalten geschädigt worden ist, stehen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen das verantwortliche Unternehmen zu.

Produkthaftung

Eine Gesellschaft, die Produkte in Australien herstellt oder Produkte nach Australien importiert, haftet verschuldensunabhängig für Produktfehler. Das bedeutet, dass eine Person, der durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden entstanden ist, vom Hersteller (oder Anbieter) des Produktes Schadensersatz verlangen kann, ohne dafür ein tatsächliches Verschulden des Herstellers (oder Anbieters) nachweisen zu müssen.

Verbot von sittenwidrigem Verhalten

Im Geschäftsverkehr ist jegliches sittenwidrige Verhalten verboten. Ein Verhalten ist dann sittenwidrig, wenn es unbillig und ungerechtfertigt ist. Eine Gesellschaft handelt beispielsweise dann sittenwidrig, wenn sie von einer speziellen Benachteiligung des Vertragspartners wusste und sich dadurch bösgläubig einen Vorteil verschafft hat.

Der Schutz von geistigem Eigentum

Die australische Rechtsordnung bietet umfangreichen rechtlichen Schutz für geistiges Eigentum. Das australische Markenrecht wird durch den Trade Marks Act 1995 (Cth) geregelt, der die Eintragung von Marken ermöglicht und darüber hinaus festsetzt, welche Rechte mit der Registrierung einhergehen. Gesellschaften machen sich haftbar, wenn sie fremde Marken- oder Namensrechte verletzen.

Andere Gesetze, die in diesem Zusammenhang unbedingt berücksichtigt werden sollten, sind der Patents Act 1990 (Cth) und der Copyright Act 1968 (Cth).

Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte an unseren deutschsprachigen Partner Oliver Jankowsky.


Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen der Rechtslage übernimmt Hall & Wilcox keine Gewähr.

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Oliver is a corporate and commercial lawyer, with particular expertise in advising foreign clients on cross-border transactions.

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