Leitfaden für das australische Steuerrecht

Das Anliegen dieses Leitfadens ist es, eine Einführung in die Rahmenbedingungen des australischen Steuersystems zu geben. Das australische Steuersystem beinhaltet sowohl direkte als auch  indirekte Steuern, die – abhängig, um welche Steuer es sich handelt – jeweils vom Commonwealth oder den Regierungen der einzelnen Bundesstaaten, erhoben werden. Das Commonwealth ist für Australiens Gesetzgebung auf Bundesebene verantwortlich, sodass es Steuern von sämtlichen australischen Steuerpflichtigen erheben kann.

Darüber hinaus existieren innerhalb Australiens verschiedene Bundesstaaten, die Steuern nur für solche Sachverhalte erheben können, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Bundesstaat stehen und noch nicht der Besteuerung durch das Commonwealth unterliegen.

Commonwealth-Steuern

Zuständigkeit

Die australische Bundesregierung ist zuständig für die Besteuerung des Welteinkommens australischer Einwohner sowie für das australische Einkommen von Einwohnern anderer Nationen. Für die Bestimmung, ob eine natürliche Person oder ein Unternehmen in Australien steuerpflichtig ist, verfügen die australischen Steuergesetze über entsprechende Regelungen.

Darüber hinaus existieren Regelungen, die besagen, ob Einkünfte in Australien oder im Ausland erzielt wurden. Grundsätzlich gelten Einkünfte am Arbeitsplatz oder am Geschäftssitz als erzielt. Bei internationalen Vorgängen werden die Einkünfte allerdings oftmals am Ort des Vertragsschlusses erzielt. In diesen Fällen müssen eine Vielzahl von Faktoren unter Einbeziehung der Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden..

Dass die australischen Steuergesetze an den Wohnsitz der Steuerpflichtigen und die Herkunft der Einkünfte anknüpfen, führt dazu, dass einzelne Einkünfte faktisch in verschiedenen Staaten und somit doppelt zu versteuern wären. Um dies zu vermeiden, hat Australien eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern abgeschlossen, die Vorrang vor dem nationalen Steuerrecht genieβen.

Außerdem bestehen verschiedene Anrechnungsmöglichkeiten, die australische Steuerpflichtige in Anspruch nehmen können, wenn sie bereits Steuern auf ausländisches Einkommen entrichtethaben. Bereits entrichtete Steuern werden mit den in Australien zu zahlenden Steuern verrechnet. Dadurch wird sichergestellt, dass Einkünfte nur einmal besteuert werden.

Einkommensteuer/Unternehmenssteuer

Grundsätzlich umfasst das zu versteuernde Einkommen des jeweiligen Steuerobjekts sämtliche Einkünfte vermindert um alle gesetzlich erlaubten Abzüge. Fällt ein Verlust an, kann dieser bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen in zukünftige Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.

Zu versteuernde Einkünfte umfassen unter anderem Löhne, Gehälter, Gewinne aus Unternehmen, Zinsen, Mieten und Dividenden.

Von den zu versteuernden Einkünften können grundsätzlich Aufwendungen, die durch die Einkunftserzielung verursacht wurden, sowie solche, die durch den Gesetzgeber ausdrücklich als Abzüge deklariert wurden, abgezogen werden. Ein Abzug von privaten Aufwendungen und Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalvermögen ist nicht möglich. Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Gewinne bestimmter Einkunftsarten mit Verlusten anderer Einkunftsarten zu verrechnen.

Kapitalertragssteuer (Capital Gains Tax, CGT)

Kapitalertragssteuer wird auf Erträge aus dem Verkauf von Vermögenswerten erhoben, wobei spezielle Regelungen Anwendung finden, um deren Wert zu bestimmen.

Fast alle Vermögenswerte können von der Kapitalertragsteuer betroffen sein, z.B. Sachwerte und immaterielle Vermögenswerte. Davon ausgenommen sind bestimmte Vermögenswerte, wie z.B. Kraftfahrzeuge, Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und das Eigenheim. Desweiteren unterliegen Kapitalerträge von Steuerpflichtigen mit auswärtigem Wohnsitz lediglich in Ausnahmefällen der Besteuerung, z.B. im Falle der Veräußerung von Grundbesitz.

Kapitalerträge sind Bestandteil des steuerbaren Einkommen des Steuerpflichtigen und unterliegen daher dem individuellen Einkommensteuersatz (siehe dazu unten: Besteuerung von natürlichen Personen).

Wird ein Vermögensgegenstand später als 12 Monate nach dessen Erwerb veräußert, sind Steuerpflichtige mit inländischem Wohnsitz zu einem Steuerabzug in Höhe von 50% berechtigt. Vor Kurzem wurde die Kapitalertragsteuer dahingehend geändert, dass Steuerpflichtigen ohne inländischen Wohnsitz diese Abzugsmöglichkeit nicht mehr gewährt wird.

Negative Einkünfte aus Kapitalvermögen können nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

Es existieren zudem verschiedene Steueranreize für Kapitalinvestitionen und Investitionen aus anderen Ländern, die unter gewissen Umständen für einen bestimmten Zeitraum Anwendung finden können.

Besteuerung von Einkünften und Kapitalerträgen von natürlichen Personen und Unternehmen

Natürliche Personen

Das Einkommen und die Kapitalerträge natürlicher Personen werden entsprechend den vorgenannten Regelungen besteuert. Wie bereits erwähnt, können sowohl Steuerpflichtige mit in- als auch mit ausländischem Wohnsitz  – abhängig von der Herkunft der Einkünfte –  Steuerobjekt der Einkommens- und der Kapitalertragssteuer sein.

In Australien ist dieBesteuerung von Einkommen und Kapitalerträgen natürlicher Personen progressiv. Bei dieser Besteuerungsart steigt der Steuersatz mit dem Anstieg der zu versteuernden Einkünfte.

Für die Besteuerung natürlicher Personen mit inländischem Wohnsitz gelten für den Veranlagungszeitraum 2015-16 (1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016) die nachfolgenden Tarife:

Zu versteuerndes Einkommen  Tarif 
 0 – $18,200  Freibetrag
 $18,201 – $37,000  19 Cent pro $1 ,- über $18,200
 $37,001 – $80,000  $3,572 plus 32,5 Cent pro $1 ,- über $37,000
 $80,001 – $180,000  $17,547 plus 37 Cent pro $1 ,- über $80,000
 $180,001 und über  $17,547 plus 37 Cent pro $1 ,- über $180,000

Die oben genannten Tarife beinhalten weder die zusätzlich zu entrichtende Medicare-Abgabe in Höhe von bis zu 2 % und die sog. Temporary Budget Repair Abgabe, die in Höhe von 2 % auf ein besteuerbares Einkommen über $180,000 zu entrichten ist.

Steuerpflichtige mit auswärtigem Wohnsitz, die in Australien arbeiten und steuerrechtlich wie Steuerpflichtige mit inländischem Wohnsitz behandelt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen als “befristet einheimisch” eingestuft werden. Dabei unterfällt der Steuerpflichtige einem anderen Tarif  und kann Steuervergünstigungen beanspruchen.

Das australische Einkommen Steuerpflichtiger mit auswärtigem Wohnsitz wird für den Veranlagungszeitraum 2015-16 folgendermaβen besteuert:

Zu versteuerndes Einkommen  Tarif
 0 – $80,000  32,5 Cent pro $1 ,-
 $80,001 – $180,000  $26,000 plus 37 Cent pro $1 ,- über $80,000
 $180,000 und mehr  $63,000 plus 45 Cent pro $1 ,- über $180,000

Unternehmen

In Australien wird ein Unternehmen im Verhältnis zu seinen Anteilseignern als separates und eigenständiges Steuerobjekt behandelt. Einkünfte des Unternehmens werden als solche des Unternehmens besteuert.

Anders als bei natürlichen Personen unterfallen die Gewinne eines Unternehmens einem pauschalen Steuersatz in Höhe von 30%, unabhängig von der Höhe der Einkünfte.

Die neue Regierungspartei (Liberal Party) hat die Unternehmenssteuer zum 1. Juli 2015 auf 28,5 % insgesamt für kleinere Unternehmen reduziert.

Dividenden, die das  Unternehmen an seine Anteilseigner zahlt, sind in deren steuerbaren Einkünften enthalten und Gegenstand des Dividendenanrechnungssystems (sog. dividend imputation system).

Der Zweck des sog. dividend imputation system besteht darin, an die Anteilseigner einen Vorteil für diejenigen Steuern weiterzureichen, die das Unternehmen bereits auf den Gewinn, aus welchem die Dividenden gezahlt wurden, entrichtet hat.

Dieses System gewährleistet, dass Dividenden mit dem individuellen Steuersatz des jeweiligen Anteilseigners und nichtmit dem pauschalen Unternehmenssteuersatz besteuert werden. Diesen Vorteil haben jedoch  nur Anteilseigner mit inländischem Wohnsitz.

Für 100%ige Konzerngesellschaften besteht überdies die Möglichkeit einer Zusammenlegung ihrer Einkünfte. Dies erlaubt es ihnen, konzerninterne Geschäftsvorgänge zum Teil von der Besteuerung auszuklammern.

Verbrauchersteuern – Die australische Mehrwertsteuer (GST)

Das australische Pendant zur deutschen Mehrwertsteuer ist eine weit gefasste Verbrauchersteuer, die in der Regel auf den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird in Höhe von 10% sowohl für australische als auch für importierte Waren und Dienstleistungen erhoben.

Manche Verbrauchsgüter wie z.B. Nahrungsmittel, Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen sind von dieser Steuer ausgenommen. Die GST ist von jedem Konsumenten direkt beim Erwerb der jeweiligen Ware zu entrichten.

Sonstige Steuern und Abgaben

Lohnzusatzsteuer (FBT)

Für Sachleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist eine Lohnzusatzsteuer zu entrichten. Grundsätzlich muss der Vorteil mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammen hängen, um entsprechend steuerbar zu sein.

Nach australischem Recht sind einige Lohnzusätze entweder explizit von der Lohnzusatzsteuer erfasst oder explizit von ihr ausgenommen.

Die Steuer wird von demjenigen, der die Leistung anbietet (hier also vom Arbeitgeber) pauschal in Höhe von 46,5% erhoben.

Krankenversicherung und Krankenversicherungszuschlag

Medicare” ist die Bezeichnung der örtlichen Grundgesundheitsversorgung. Dieses System finanziert sich über die Krankenversicherungsbeiträge und -zuschläge, die vom Bruttolohn australischer Arbeitnehmer abgezogen werden.

Der Krankenversicherungsbeitrag wird pauschal in Höhe von 1,5% vom Bruttolohn abgezogen, wobei Ausnahmeregelungen für niedrige Einkommen und für Ausländer existieren.

Der Krankenversicherungszuschlag in Höhe von 1% bis 1,5% wird – ebenfalls pauschal und zusätzlich zum  Krankenversicherungsbeitrag – von Steuerpflichtigen erhoben, die über ein hohes Einkommen verfügen und keine private Krankenhausversicherung abgeschlossen haben.

Rentenversicherung

In Australien hat jeder Arbeitnehmer ein persönliches Rentenkonto, auf das Beträge entweder von seinem Arbeitgeber oder von ihm selbst eingezahlt werden. Das in Deutschland geltende Umlagesystem gibt es in Australien nicht. Die während der Arbeitszeit eingezahlten Beträge werden investiert und dem Arbeitnehmer im Ruhestand schließlich zur Verfügung gestellt.

Jeder Arbeitgeber in Australien ist verpflichtet, einen Mindestbetrag (superannuation guarantee) auf das Rentenkonto seines Arbeitnehmers einzahlen. Dieser beträgt seit dem Einkommensteuerjahr 2013-14 9,25%.

Aufgrund weiterer, kürzlich in Kraft getretener Änderungen wird der Mindestbetrag bis zum 01. Juli 2019stufenweise bis zu einem Wert von 12% des Bruttolohns ansteigen.

Zahlt ein Arbeitgeber diesen Mindestbetrag nicht, ist er von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, eine besondere Gebühr (Superannuation Guarantee Charge, SGC) zu entrichten. Diese umfasst zusätzlich zum ausstehenden Mindestbetrag auch Zinsen und Verwaltungsgebühren. In der Praxis entrichten die meisten Arbeitgeber den Mindestbetrag jedoch, um die Zahlung der zusätzlichen Gebühr zu vermeiden.

Zudem gibt es gesetzlich vorgeschriebene Höchstbeträge, die Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei der Zahlung der Rentenbeiträge nicht überschreiten dürfen. Erfolgt dennoch eine Überschreitung dieser Beträge, kann dies Zuschlagszahlungen nach sich ziehen.

Luxus-Kfz Steuer

Die Luxus-Kfz Steuer wird pauschal in Höhe von 33% für jeden Import und jeden Verkauf eines Luxus- Kfz erhoben. Die Einordnung eines Fahrzeugs als Luxus-Kfz erfolgt anhand von speziellen Kriterien, wobei regelmäβig Fahrzeuge ab einem Kaufpreis von ungefähr $60.000 bis $75.000 darunter fallen. Auch der Benzinverbrauch eines Kfz kann ein ausschlaggebendes Kriterium sein.

Weitere Überlegungen für den Handel zwischen Australien und anderen Ländern

Verrechnungspreise

Wenn zwischen Australien und einem anderen Staat Handel mit Waren oder Dienstleistungen betrieben wird, muss das australische Verrechnungspreissystem berücksichtigt werden.

Dieses findet insbesondere Anwendung auf Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen ein und derselben Unternehmensgruppe betreffend die Versorgung mit Waren, Dienstleistungen oder Kapital, die zu anderen Konditionen durchgeführt werden als zwischen unabhängigen Geschäftspartnern.

Wird ein internationaler Geschäftsvorgang zwischen voneinander abhängigen Parteien zu marktunüblichen Preisen abgewickelt oder sind die Preise nicht nachvollziehbar festgelegt worden, können diese zum Zwecke der ordnungsgemäßen Besteuerung durch Marktpreise ersetzt werden.

Die australische Steuerbehörde (Australian Taxation Office, ATO) hat konkrete Anforderung dafür festgelegt, wenn ein  konzerninterner Geschäftsvorgang als unter unabhängigen Partnern abgeschlossen gelten soll.

Die Parteien müssen zum einen den gesamten Vorgang ordnungsgemäß dokumentieren und zum anderen darlegen können, wie die Preise im Rahmen des jeweiligen Vorgangs berechnet wurden.

Darüber hinaus berücksichtigt das ATO unter anderem Umstände wie wirtschaftliche  Hintergründe des Vorgangs, anwendbare Prüfverfahren und die Tatsache, ob Alternativen berücksichtigt wurden.

Zollgebühren

Zollgebühren fallen grundsätzlich in Höhe von etwa 5% des Warenwerts für Waren an, die nach Australien importiert werden. Für bestimmte Güter ist der anwendbare Satz höher oder niedriger.

Der Warenwert wird von Gesetzes wegen unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien, wie z.B. der Art der Ware, ihrem Herkunftsland und dem Zweck ihrer Einfuhr bestimmt.

Die Zollgebühren sind unmittelbar bei der Einfuhr der jeweiligen Waren zu entrichten. Die Anwendung der einzelnen Zollvorschriften hängt von der Einordnung der Waren durch den australischen Zoll ab und kann gegebenenfalls durch Zollzugeständnisse und Freihandelsabkommen geändert werden. Importeure sollten sich aufgrund der Komplexität der australischen Zollvorschriften für jeden Einzelfall gesondert beraten lassen.

Verbrauchssteuer

Verbrauchssteuern werden auf Alkohol, Tabakwaren, Benzin und Ölprodukte australischer Herkunft erhoben. Wird diese Art von Waren hingegen importiert, fallen dafür Zollgebühren (siehe oben) an. Diese sind der Höhe nach vergleichbar mit der Verbrauchssteuer. Verbrauchssteuern sind vom Hersteller oder vom Händler in pauschaler Höhe zu entrichten. Um der Inflation Rechnung zu tragen, wird die Höhe der Verbrauchssteuer bis zu zwei Mal jährlich angepasst. Außerdem ist grundsätzlich eine Lizenz erforderlich um eine Tätigkeit im Zusammenhang mit derartigen Waren auszuüben.

Weitere Besonderheiten des australischen Steuersystems

Steuererklärung

Die Steuererklärung in Australien basiert auf einer Selbsteinschätzung (sog. self-assessment). Dabei ist der Steuerpflichtige selbst dafür verantwortlich ist, dass er seine Steuererklärung ordnungsgemäß angibt.

Natürliche Personen sowie Unternehmen sind verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung anzugeben. Für Unternehmen bestehen darüber hinaus unter Umständen weitere Anforderungen im Hinblick auf GST und Pay-as-you-go.

Nicht alle Steuererklärungen werden von den australischen Steuerbehörden überprüft. Vielmehr wird zugunsten des Steuerpflichtigen vermutet, dass seine Angaben zutreffen.

Die australischen Steuerbehörden überprüfen allerdings regelmäßig die Richtigkeit der Angaben von natürlichen Personen und Unternehmen.

Quellensteuern

Allgemeines

Quellensteuern sind in pauschaler Höhe auf eine Vielzahl von Zahlungen zu entrichten. Sinn und Zweck dieses Systems ist es, effiziente, zeitnahe und vor allem laufende Steuereinnahmen zu gewährleisten.

Die Verpflichtung zur Zahlung von Quellensteuern obliegt dem Zahlenden, nicht dem Empfänger der Zahlung. Dementsprechend hat der Zahlende einen bestimmten Betrag einer Zahlung zurückzuhalten und in regelmäßigen Zeitabständen direkt an die Steuerbehörden abzuführen. Die Zahlungsabstände hängen von der Größe des Unternehmens ab.

Quellensteuern werden in der Regel dort erhoben, wo Dividenden, Zinsen oder Abgaben von australischen Einwohnern an ausländische Unternehmen gezahlt werden. Die Höhe der Steuer ist dabei in der Regel im einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt.

Außerdem werden Quellensteuern in den Fällen erhoben, in denen keine australische Firmenregisternummer (Australian Business Number, ABN) oder Steuernummer (Tax File Number, TFN) angegeben wird, obwohl dies erforderlich ist.

Pay-as-you-go (PAYG)

Ein Beispiel für das australische “Pay-as-you-go”- System ist die Pflicht des Arbeitgebers, einen Teil der Löhne oder Gehälter seiner Angestellten einzubehalten. Dieser Betrag entspricht der vom Arbeitnehmer geschätzten zu entrichtenden Einkommensteuer (ohne jegliche Abzüge) und muss vom Arbeitgeber direkt an die Steuerbehörden weitergeleitet werden.

Gibt ein Unternehmen in einer Geschäftsbeziehung zu einem anderen Unternehmen seine ABN Nummer nicht an, so ist bei Zahlungen an erstgenanntes Unternehmen ein Betrag in Höhe von grundsätzlich 46,5% einzubehalten.

Firmenregisternummern (ABN) und Steuernummern (TFN)

Die ABN wird von Unternehmen als Mittel zur Identifizierung in Angelegenheiten mit Steuerbehörden, Behörden oder anderen Unternehmen verwendet. Ein Unternehmen benötigt eine ABN, wenn es zur GST-Registrierung verpflichtet ist. Allen anderen Unternehmen ist es freigestellt, eine ABN zu beantragen.

Steuern der Bundesstaaten und Territorien

Zuständigkeiten für die Erhebung von Steuern und Abgaben

Die australischen Bundesstaaten und Territorien sind zuständig für die Erhebung von Steuern auf innerstaatliche Transaktionen.. Infolgedessen variieren die Steuersätze zwischen den Bundesstaaten und Territorien enorm, da eine einheitliche Regelung fehlt.

Daher ist immer im Einzelfall zu ermitteln, in welchem Bundesstaat bzw. in welchem Steuerrechtsregime die jeweilige Transaktion stattfindet.

Beispielsweise erheben Staaten und Territorien üblicherweise Steuern auf Immobilien, sowie auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen und auf Beschäftigungsverhältnisse.

Im Folgenden werden einige Steuern, die typischerweise in den Zuständigkeitsbereich der Bundesstaaten und Territorien fallen kurz dargestellt.

Stempelabgabe

Die Stempelabgabe (sog. stamp duty) fällt bei gewissen Transaktionen an, wie z.B. bei Grundstücksgeschäften oder bei Anteilskäufen oder -verkäufen an Gesellschaften, die selbst Grundstückseigentümer sind.

Die Stempelabgabe ist jeweils vom Käufer zu bezahlen. Die Erhebung dieser Abgabe ist nicht in allen Staaten identisch. Zum Teil richtet sich ihre Höhe nach einem festen Prozentsatz. Zum Teil hängt dieser vom Wert der Transaktion ab.

In New South Wales zum Beispiel ist die Stempelabgabenhöhe an den Wert der Immobilie gekoppelt. Sie beträgt dort etwa 7% des Wertes für die teuersten Immobilien.

Die Stempelabgabe in Victoria hat hingegen einen ganz anderen Anknüpfungspunkt. Sie orientiert sich entweder am Marktwert oder am tatsächlich gezahlten Preis, je nachdem welcher Betrag höher ist. Seit 2008 liegt die Stempelabgabe dort bei 5,5% des Wertes für die teuersten Immobilien.

Es ist deshalb bei dem Transfer von Immobilien oder Anteilen unverzichtbar, jeweils einzelfallbezogen zu prüfen, welche Stempelabgabe für die jeweilige Transaktion anfällt. Zum einen, weil die Prozentsätze teils stark variieren und zum anderen, weil für einzelne Transaktionen Ausnahmen oder Erleichterungen einschlägig sein können.

Darüber hinaus hat Victoria zum 01. Juli 2015 eine zusätzliche Abgabe in Höhe von 3% eingeführt, die nur ausländischen Käufern auferlegt wird.

Lohnsteuer

Lohnsteuer fällt für sämtliche Arbeitnehmer an, deren Bruttojahresgehalt einen vom jeweiligen Bundesstaat festgelegten Betrag übersteigt. Die Steuer beträgt dann in der Regel zwischen 3% und 7%.

Für Unternehmen in New South Wales, welche insgesamt mehr als $750.000 Jahresgehalt zahlen, beträgt der Prozentsatz aktuell 5,45%. Im Vergleich dazu wird in Victoria Lohnsteuer in Höhe von 4,85% für sämtliche Gehälter über $550.000 erhoben.

Grundsteuer

Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von Grundstücken in Australien sind, sind ab einem bestimmten Grundstückswert jährlich zur Zahlung von Grundsteuer verpflichtet.

Auch insofern existiert keine einheitliche Besteuerung in den Bundesstaaten. Teilweise knüpft die Höhe an verschiedene Grundstücksklassen an, wie z.B. das Grundstück des Hauptwohnsitzes, Land zur wirtschaftlichen Nutzung und Grundeigentum, sowie Grundbesitz, der von Wohltätigkeitsorganisationen, Glaubensgemeinschaften oder Schulen genutzt wird.

New South Wales und Victoria verwenden einen progressiven Ansatz zur Besteuerung von Grundeigentum. Hier beträgt der Mindestwert des zu besteuernden Grundeigentums jeweils $406.000 und $250.000. Die einschlägigen Steuersätze variieren dabei zwischen 0% und 2% in New South Wales und zwischen 0% und 2,25% in Victoria.

Kraftfahrzeugabgabe

Kraftfahrzeugabgaben sind zu entrichten, wenn ein Fahrzeug angemeldet wird oder innerhalb eines bestimmten Bundesstaates übereignet wird. Die Abgabe ist vom Erwerber des Fahrzeugs zu zahlen.

Dabei hängt die Höhe sowohl vom Fahrzeugtyp, als auch von den Umständen des Veräußerungsgeschäfts ab.

Sollten Sie steuerrechtliche Fragen haben, verfügt Hall and Wilcox über Ansprechpartner, die Sie insofern umfassend beraten können.

In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unseren deutschsprachigen Partner Oliver Jankowsky.


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Oliver Jankowsky

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Frank Hinoporos the Hall & Wilcox Tax team. He advises on direct taxes, international structuring and taxation disputes.

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