Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer für einen vorübergehenden Aufenthalt in Australien – Das 400-Visum

Der vorliegende Artikel befasst sich mit dem sog. Visum Typ 400, einem Arbeitsvisum für einen nur vorübergehenden Aufenthalt in Australien.

Dieses Visum ist vor allem für ausländische Unternehmen interessant, da es sich besonders  für die Entsendung von Fachkräften nach Australien zur Erledigung kurzweiliger Projekte, wie die Durchführung von Installations- oder Wartungsarbeiten, eignet.

Vergleich mit anderen Visatypen

Personen, die in Australien einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, brauchen ein Arbeitsvisum, dasbei der zuständigen australischen Ausländerbehörde (Department of Immigration and Border Protection oder DIBP) zu beantragen ist.

Als Alternative zum Visum Typ 400 ist das ETA, das eVisitor, der Visum Typ 600 oder 457 zu nennen. Welches dieser Arbeitsvisa das jeweils passende ist, hängt in erster Linie von Art und Dauer der Erwerbstätigkeit ab und ist in jedem Fall individuell zu beurteilen.

Visum Typ 457

Zunächst muss das Visum Typ 457 eine Erwähnung finden. Dieses Visum berechtigt seinen Inhaber zu einem Aufenthalt von bis zu 4 Jahren. Das Bewerbungsverfahren für ein solches Visum ist jedoch im Vergleich zum Visum Typ 400 mit mehr Aufwand sowie höheren Kosten verbunden: Abgesehen von einer ausreichenden Qualifikation muss der Bewerber hierfür hinreichende Sprachkenntnisse nachweisen und von einem Arbeitgeber für die Ausübung einer speziellen Tätigkeit nominiert sowie gesponsort werden.

Im Unterschied zum Visum Typ 457 ist für die Beantragung eines Visums Typ 400 keine Unterstützung eines Unternehmens notwendig. Es handelt sich um ein personenbezogenes Visum,  dessen Erteilung nur von den individuellen Voraussetzungen des Bewerbers abhängt.

Visum aus geschäftlichem Anlass

Weiterhin erteilt das DIBP Visa aus geschäftlichem Anlass (ETA, eVisitor und Typ 600). Im Unterschied zum 400-Visum, berechtigen solche Visa jedoch nicht zur Berufsausübung. Die Übernahme von Arbeitstätigkeit für – oder Erbringung etwaiger Dienstleistungen an eine in Australien ansässige natürliche oder juristische Person, sowie der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist damitgrundsätzlich nicht erlaubt.

Fälschlicherweise werden ETA, eVisitor und Typ 600 Visa  in der Praxis häufig beantragt, um hiermit einer kurzzeitigen beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Im Hinblick auf mögliche Schwierigkeiten wie Einreiseverweigerung oder strafrechtliche Sanktionen, ist hiervon aber dringend abzuraten.

Für einen kurzen Arbeitsaufenthalt ist das Visum Typ 400 am besten geeignet. Dessen Erteilungsvoraussetzungen werden im Folgenden näher erläutert:

Erteilungsvoraussetzungen für das Visum Typ 400

Das Visum Typ 400 ist in drei Untertypen aufgeteilt:

  • Einreise zur Ausübung einer hochqualifizierten Tätigkeit
  • Teilnahme an einem oder mehreren kulturellen oder gesellschaftlichen Ereignissen infolge der Einladung einer australischen Organisation
  • Visumsgewährung zur Förderung australischer Interessen (Gewährung dieses Visums liegt im Ermessen der Behörde)

Einreise zur Ausübung einer hochqualifizierten Tätigkeit

In der Mehrzahl wird der Visums Typ 400 aus Anlass der Ausübung einer hochqualifizierten Tätigkeit beantragt.Dieses Visum bietet den Bewerbern die Möglichkeit, sich im Bereich ihrer Qualifizierung, ihrer individuellen Kenntnisse oder Erfahrungen zu bewerben, ohne dass ein australischer Arbeitgeber als Sponsor auftreten muss. Als hochqualifiziert gilt ein Bewerber, der über spezielle Fertigkeiten verfügt, die der australischen Wirtschaft dienlich sein können und nicht ohne Weiteres am australischen Markt zu finden sind. Typischerweise fallen hierunter Fachkräfte, die über unternehmensinterne Kenntnisse verfügen, um beispielsweise nach Australien importierte Geräte einzurichten und zu installieren.

Zu beachten ist, dass für den Sektor  „Unterhaltungsindustrie” spezielle, auf diesen Bereich zugeschnittene Visa zur Verfügung stehen. Die Beantragung eines Visum Typs 400 ist insofern ausgeschlossen.

Das Visum Typ 400 ist zur Ausübung einer vorübergehenden, nicht fortlaufenden Tätigkeit gedacht. Es kann maximal für einen Zeitraum von 3 Monaten gewährt werden, sodass es sich lediglich für kurze Projekte eignet. Das Visum wird regelmäβig für 6 Wochen gewährt. Um die volle Zeitspanne von 3 Monaten beanspruchen zu können, muss der Bewerber darlegen, dass  zum Abschluss des Projekts ein länger als 6 Wochen dauernder Aufenthalt notwendig ist.

Rechnet der Bewerber also ingesamt mit einem längerenAufenthalt als 6 Wochen, empfehlen wir, sich von vorneherein um ein dreimonatiges Visum zu bemühen, da die zuständige Behörde keine Verlängerungsmöglichkeit für ein bereits erteiltes Visum vorsieht. Ferner ist zu beachten, dass ein solches Visum nur ein Mal innerhalb von 12 Monaten erteilt wird. Eine erneute Bewerbung eines früheren oder gegenwärtigen Visuminhabers ist nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen möglich. Beantragt ein Inhaber des Visum Typs 400 während seines Aufenthalts in Australien das Visum erneut, kann er zur Ausreise zwecks Neubeantragung verpflichtet werden.

Teilnahme an einem Event

Außerdem eignet sich das Visum Typ 400 für Personen, die von einer australischen Organisation eingeladen wurden, um an einer gesellschaftlichen oder kulturellen Veranstalltung teilzunehmen.

Die einladende Organisation muss eine vom australischen Gesetzgeber anerkannte Juristische Person sein, sowie eine formelle Rolle in Vorbereitung und Durchführung des Events spielen. Es ergeben sich allerdings dann Einschränkungen, wenn  Gäste für ihre Teilnahme an einem Event eine Vergütung erhalten.

Australische Interessen

Ein Visum Typ 400 wird auch Bewerbern erteilt, deren beabsichtigte Tätigkeit in Australien im Interesse des Staates liegt. Ein solches Interesse wird von der Behörde jedoch restriktiv ausgelegt und an enge Voraussetzungen geknüpft. Es ist Aufgabe des Bewerbers, ein solches Interesse des Australischen Staates darzulegen und nachzuweisen, dass er mit seiner Tätigkeit einenerheblichen Beitrag zur Australischen Wirtschaft oder Kultur leistet oder ein sonstiges australisches Interesse fördert. Unter einem sonstigen Interesse werden beispielsweise Fälle der Katastrophenhilfe erfasst.

Abschließende Zusammenfassung

Kommt für Sie ein Antrag auf Erteilung des Visums Typ 400 in Betracht, sollte dieser rechtzeitig gestellt werden. Die Bearbeitungszeit nach Antragstellung kann zwischen 5 Werktagen bis zu einem Monat betragen.

Sollten Sie eine Bewerbung für ein Arbeitsvisum in Australien erwägen, verfügt Hall and Wilcox über Ansprechpartner, die Sie bei der Beantragung gerne begleiten können.

In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unseren deutschsprachigen Partner Oliver Jankowsky.


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Oliver Jankowsky

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Oliver is a corporate and commercial lawyer, with particular expertise in advising foreign clients on cross-border transactions.

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